Altersarmut

Veröffentlicht am 10.04.2015 in Kreisverband

Kreisecke April 2015

Als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes können wir feststellen, heute – 65 Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik – geht es uns im allgemeinen nicht schlecht: Eine Rekordzahl von Erwerbstätigen, steigende Reallöhne, gut gefüllte Kassen des Staates und der Sozialversicherung. Der Sozialstaat steht ständig vor großen Herausforderungen: die wachsenden Anforderungen in der Wirtschaft- und Arbeitswelt, völlig neue Erwerbsbiographien, neue Familienstrukturen sowie die Zunahme prekärer Beschäftigung sind nur einige Beispiele, die uns in den kommenden Jahren fordern werden. Trotz guter Konjunktur gibt es immer mehr Menschen, die vom Aufschwung nicht profitieren. Und dass Arm und Reich in Deutschland immer weiter auseinander driften, ist durch Daten belegt. Nach unserem Verständnis muss der Staat nicht dafür sorgen, dass jeder Mensch in Reichtum lebt. Er muss aber dafür sorgen, dass keiner unter Armut leidet. Die drohende Armut in Deutschland hat viele Gesichter: die alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, der langjährig arbeitslose 55-jährige Facharbeiter oder der pflegebedürftige Patient. Das vorrangige Ziel unserer Sozialpolitik muss  die Stärkung der Solidarität in der Gesellschaft sein. Soziale Gerechtigkeit muss ein zentrales Thema auch im Landkreis Tübingen sein.

 

Die Zahl der Beschäftigten mit Niedriglöhnen ist in den letzten zehn Jahren von 6,5 Mio. auf beinahe 8 Mio. angestiegen. Daher ist es erfreulich, dass der von uns geforderte gesetzliche Mindestlohn nun tatsächlich eingeführt wurde. Der Mindestlohn allein reicht jedoch nicht. Wenn wir Altersarmut für künftige Generationen vermeiden wollen, dann müssen auch Scheinselbständigkeit, befristete Beschäftigung sowie Leih- und Werkvertragsverhältnisse eingedämmt werden. Menschen gehen nicht freiwillig in die Erwerbsminderungsrente. Es ist daher ein Gebot der Fairness, diese Menschen nicht auch noch mit hohen Rentenabschlägen zu bestrafen. Krankheit und Pflegebedürftigkeit dürfen kein Armutsrisiko sein. Wir erwarten von der kommunalen Gesundheitskonferenz konkrete Vorschläge zu einer besseren, bezahlbaren Versorgung der Patienten und ihrer Angehörigen im Landkreis Tübingen.

 

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